Die beiden nachfolgenden Diagramme veranschaulichen, wie sich
die beiden Beschaffungsmethoden im Vergleich über einen längeren
Zeitraum „geschlagen” haben. In einigen Jahren lag die
Beschaffung zum Festpreis vorn, in anderen die Beschaffung zum Spotpreis:
Erläuterung, z.B.: Wenn der Kunde im Jahr 2008 einen
2-jährigen Liefervertrag für die Jahre 2009 und 2010 abgeschlossen
hätte, dann hätte er bei einem Festpreis-Vertrag für den Strom durchschnittl.
ca. 70 €/MWh nur allein Beschaffungskosten zahlen müssen, bei
einem variablen Spotpreis-Vertrag ca. 42 €/MWh.
Wenn der Kunde im Jahr 2020 einen 2-jährigen Liefervertrag für die
Jahre 2021 und 2022 abgeschlossen hätte, dann hätte er bei einem
Festpreis-Vertrag für den Strom durchschnittl. ca. 42 €/MWh nur
allein Beschaffungskosten zahlen müssen, bei einem variablen Spotpreis-Vertrag
sogar ca. 166 €/MWh.
Der Strompreis, den der Kunde zahlt, ist jedoch noch erheblich höher,
da auf die Beschaffungskosten noch etliche Steuern, Gebühren, Gewinnmargen,
... draufgeschlagen werden.
Das nachfolgende Diagramm entspricht dem vorhergehenden, mit dem
Unterschied, daß hier dreijährige Lieferverträge betrachtet werden.